Rechtsprechung
BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 267 Abs 3 AEUV, Art 10 Buchst c EGRL 36/2005, Art 48 Abs 1 EGRL 36/2005, Art 46 Abs 1 UAbs 2 EGRL 36/2005, Art 4 Abs 5 Arch/IngKG BY
Vorlage an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf - Wolters Kluwer
Vorlage der Fragen zur Auslegung der europäischen RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt bei privatem Wohnsitz in Österreich und Bayern
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 10 Buchst. c, Art. 11, Art. 13, Art. 46, Art. 48 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie), § 99 der Österreichischen Gewerbeordnung, Art. 4 Abs. 5 BauKaG
Architektenrecht: Vorlage an den EuGH zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf | Eintragung in die Architektenliste; Österreichischer Planender Baumeister ... - rewis.io
Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage der Fragen zur Auslegung der europäischen RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; Eintragung in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer als freiberuflicher Architekt bei privatem Wohnsitz in Österreich und Bayern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorlage an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorlage an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Planender Baumeister (Österreich) = Architekt (Bayern)?
- Jurion (Kurzinformation)
EuGH muss über Voraussetzungen zur Eintragung in Architektenliste bei weiterem Wohnsitz des Architekten im Ausland entscheiden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorlage an den EuGH, unter welchen Voraussetzungen ein in Österreich tätiger "Planender Baumeister" in Bayern die Berufsbezeichnung "Architekt" führen darf
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Unter welchen Voraussetzungen darf ein in Österreich tätiger Planender Baumeister in Bayern die Berufsbezeichnung Architekt führen?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2013, 873
- GewArch 2014, 74
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12
Da, soweit ersichtlich, bislang keine einschlägigen Entscheidungen des Gerichtshofs zu den gestellten Fragen ergangen sind und die Anwendung der üblichen Auslegungsmethoden kein Ergebnis erbringt, das im Sinne der Acte-clair-Doktrin auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den Gerichtshof selbst keinen Raum für einen vernünftigen Zweifel lässt (vgl. u.a. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T. u.a. - Slg. 1982 S. 3415 Rn. 13 ff.), ist die Vorlage an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV geboten. - EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12
Damit ist im Hinblick auf das Gebot richtlinienkonformer Auslegung (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 10. April 1984 - Rs. 14/83, von Colson - Slg. 1984 S. 1891; BVerwG…, Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 23.96 - Buchholz 418.77 MinTVO Nr. 2 = juris Rn. 18) entscheidungserheblich, welche inhaltlichen Anforderungen Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 2005/36/EG insoweit stellt. - BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12
Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12
Ein Freier Beruf zeichnet sich nach der Rechtsordnung in Deutschland gegenüber einem gewerblichen Beruf typischerweise dadurch aus, dass er eine höhere Bildung, das heißt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2013 - BVerwG 8 C 8.12 - NJW 2013, 2214 = GewArch 2013, 305 mit zustimmender Anmerkung Kluth). - BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 23.96
Lebensmittelrecht - Mineralwasser, Anerkennung bei Gewinnung in einem Drittstaat; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2013 - 8 C 9.12
Damit ist im Hinblick auf das Gebot richtlinienkonformer Auslegung (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteil vom 10. April 1984 - Rs. 14/83, von Colson - Slg. 1984 S. 1891; BVerwG, Urteil vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 23.96 - Buchholz 418.77 MinTVO Nr. 2 = juris Rn. 18) entscheidungserheblich, welche inhaltlichen Anforderungen Art. 10 Buchst. c der Richtlinie 2005/36/EG insoweit stellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19 vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. November 2013, Altrip, C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 45 = juris, Rn. 45, vom 10. September 2013, PPU, C-383/13, EU:C:2013:533, Rn. 41 = juris, Rn. 41, und vom 20. März 1997, Alcan, C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 37 = juris, Rn. 37; vgl. auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 10. Juli 2013 - 8 C 9.12 -, GewArch 2014, 74 ff. = juris, Rn. 17; Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl. (1984), S. 494; Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 5. Aufl. (2011), § 12 Rn. 36.